Was Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten müssen

Gegen eine Hausdurchsuchung kann nur selten sofort etwas unternommen werden. Dennoch gibt es einige wichtige Regeln, die beachtet werden sollten:

  • Lassen Sie sich die Durchsuchungsanordnung zeigen.
  • Rufen Sie einen Strafverteidiger an.
  • Erklären Sie sich mit nichts einverstanden.
  • Wehren Sie sich nicht und sein Sie nicht unhöflich.
  • Lassen Sie sich nicht zu spontanen Äußerungen hinreißen und weisen sie Familienmitglieder, Mitbewohner oder Mitarbeiter an, dies ebenfalls nicht zu tun.

Als Beschuldigter sollte man darauf bestehen, dass die Beamten Dokumente oder Daten nicht an Ort und Stelle sichten. Stattdessen sollte darauf bestanden werden, dass die Unterlagen und Gegenstände, die beschlagnahmt werden, registriert werden.

Bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen werden in aller Regel auch Computer beschlagnahmt. Da meist nur ein Bruchteil der Daten auf der Festplatte oder dem Datenträger für die Ermittlungsbehörden relevant ist, sollten Sie darauf bestehen, dass der Datenträger „gespiegelt“ und versiegelt wird. Über die Auswertung der Festplatteninhalte entscheidet dann der Richter. Eine unkontrollierte Einsichtnahme kann hierdurch oftmals vermieden werden.

Die Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei der Hausdurchsuchung ist insbesondere bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen, oder wenn „Zufallsfunde“ drohen, sinnvoll. Da Sie das Hausrecht innehaben und weil auch das Gesetz vorsieht, dass ein Beschuldigter zu jeder Zeit einen Verteidiger befragen kann, hat der Anwalt das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Er wird die Durchsuchung zwar in aller Regel nicht verhindern können, seine Anwesenheit führt aber häufig dazu, dass die Durchsuchungsbeamten etwas zurückhaltender handeln.

Sollte Ihnen eine Hausdurchsuchung drohen, können Sie uns rund um die Uhr über unser Notfalltelefon unter der Nummer 0151/28712345 erreichen.