Was tun bei drohender Untersuchungshaft?

Wenn Ihnen die Untersuchungshaft droht, sollten Sie sich dringend mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Solange ein Gespräch mit einem Verteidiger nicht möglich ist, ist es ratsam, dass Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Auch wenn die Untersuchungshaft grundsätzlich nur dazu dient, das Strafverfahren zu sichern, ist es unbestritten, dass die drohende Untersuchungshaft zu extremem psychischen Druck führt. Lassen Sie sich dadurch aber keinesfalls zu einem voreiligen Geständnis, oder unüberlegten Rechtfertigungen hinreißen. Falls Sie zum Beispiel nachts keinen Strafverteidiger erreichen, müssen sie sich schlimmstenfalls auf eine Nacht im Polizeigewahrsam einstellen. Beantragt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, werden sie spätestens am nächsten Tag durch den Haftrichter vernommen. Auch der Haftrichter muss sie darüber aufklären, dass sie das Recht haben, einen Verteidiger befragen. Spätestens jetzt sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Denn in dieser Situation gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder, Ihr Verteidiger erreicht, dass sie freigelassen werden oder die Untersuchungshaft wird angeordnet. Im zweiten Fall wird ihnen ohnehin immer ein Pflichtverteidiger beigeordnet.