Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat vorliegen. Es müssen konkrete Tatsachen für eine mögliche verfolgbare Straftat vorliegen. Eine Vermutung alleine erreicht nicht aus.

Nach dem Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim zuständigen Gericht. Damit endet das Ermittlungsverfahren und es beginnt das Zwischenverfahren.