Akteneinsicht

Die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) führen über jedes Ermittlungsverfahren eine Akte. Darin befinden sich zum Beispiel Gesprächsprotokolle von Vernehmungen des Beschuldigten und der Zeugen, Tatortfotos und der gesamte Schriftverkehr des Verfahrens. Der Strafverteidiger wird in den allermeisten Fällen sofort Akteneinsicht beantragen. Solange das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Einsicht unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden.

Der Rechtsanwalt fertigt für den Mandanten eine Kopie der Akte an, soweit dies für seine Verteidigung sinnvoll ist.

Bevor die Akteneinsicht erfolgt ist, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Eine Aussage ohne Akteneinsicht ist wie Tennisspielen mit verbundenen Augen!