Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren

Zwischenverfahren

Nach dem Ermittlungsverfahren liegt die Hauptzuständigkeit nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft, sondern beim Gericht. Das Gericht entscheidet in dieser Phase anhand der Akten der Staatsanwaltschaft und der Anklageschrift, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder ob das Verfahren eingestellt wird.