Strafverteidiger

Was kostet ein Strafverteidiger?
Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?

Ein Strafverteidiger berät Beschuldigte und manchmal auch Menschen, gegen die noch gar nicht ermittelt wird. Er besucht Mandanten in der Justizvollzugsanstalt und bespricht mit ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten. Und natürlich verteidigt er seine Mandanten in der Hauptverhandlung. Zwischendurch prüft der Verteidiger sorgfältig die Rechtslage, um sich auf jeden Einzelfall vorzubereiten.

Für den Mandanten stellt sich natürlich die Frage, was das Ganze für ihn kostet. Und so verschieden die Fälle sind, mit denen Strafverteidiger zu tun haben, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten, ein Honorar zu vereinbaren. Drei Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich besonders an:

  1. Die Abrechnung nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  2. Die Vereinbarung eines Stundenhonorars
  3. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Welche Variante am sinnvollsten ist, hängt vom Einzelfall ab. In einfach gelagerten Fällen wird häufig ein Pauschalhonorar vereinbart werden können. In einem komplizierten Steuerstrafverfahren ist ein Stundenhonorar meist die bessere Alternative.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen im ersten Gespräch ein Honorar, das zu Ihren Anforderungen passt. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin! Ein erstes kurzes Telefonat ist selbstverständlich kostenlos.