Wozu ist ein Beschuldigter verpflichtet?

Der Beschuldigte im Strafverfahren hat zahlreiche Pflichten aber auch Rechte. Sein wichtigstes Recht ist das Aussageverweigerungsrecht. Er kann nicht gezwungen werden, vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auszusagen. Der Beschuldigte muss lediglich Angaben zu seinen Personalien, seinem Beruf und seiner Wohnanschrift machen.

Die meisten Missverständnisse existieren über die Frage, zu welchen Terminen ein Beschuldigter erscheinen muss. Denn unabhängig von seinem Aussageverweigerungsrecht ist er dazu in bestimmten Fällen schon verpflichtet. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder einer Ladung durch das Gericht muss Folge geleistet werden. Weigert sich der Beschuldigte zu erscheinen, kann er unter Zwang vorgeführt werden.

Einer Vorladung durch die Polizei braucht hingegen nicht Folge geleistet werden. Sie sollten dies jedoch vorher mit dem Strafverteidiger besprechen. Er wird die Polizei dann in aller Regel darüber in Kenntnis setzen, dass der Beschuldigte ihn zu seinem Verteidiger bestellt hat und dass der Beschuldigte derzeit keine Angaben zur Sache machen wird.

Als Beschuldigter haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Verteidiger zu befragen. Wenn sie von der Polizei vorübergehend festgenommen und befragt werden, müssen die Beamten Sie vorher darüber aufklären, dass Sie einen Verteidiger kontaktieren dürfen. Für solche Fälle steht Ihnen das Notfalltelefon unserer Kanzlei oder der allgemeine Strafverteidigernotruf zur Verfügung. Solange kein persönliches Gespräch mit dem Strafverteidiger stattgefunden hat, sollten Sie auf jeden Fall die Aussage verweigern. Im allerschlimmsten Fall müssen Sie sich auf eine Nacht im Polizeigewahrsam einstellen.