Strafverteidiger

Was macht ein Strafverteidiger?
Was kostet ein Strafverteidiger?
Kein Geld – kein Anwalt?
Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?
Ich spreche nur schlecht Deutsch. Wer kann mir helfen?
Wie läuft ein Besuch beim Anwalt ab?
Was soll ich zum Termin in der Kanzlei mitbringen?

Kein Geld – kein Anwalt?

Es ist ein Irrglaube, dass sich nur reiche Menschen einen Rechtsanwalt leisten können. Im Strafrecht gibt es zwei Möglichkeiten: die Beratungshilfe und die Pflichtverteidigung.

Falls Sie einen strafrechtlichen Rat brauchen und die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Sie mit diesem Schein zum Rechtsanwalt gehen, darf er höchstens 15 € an zusätzlichen Gebühren von Ihnen verlangen. Die Beratungshilfe berechtigt, wie der Name schon sagt, nur zu einer Beratung durch den Rechtsanwalt. Der Strafverteidiger kann zum Beispiel keine Akteneinsicht beantragen und nicht mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten.

Bei besonders komplizierten oder schwerwiegenden Vorwürfen schreibt die Strafprozessordnung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Da die meisten Beschuldigten nicht über das notwendige juristische Fachwissen verfügen, wird durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sichergestellt, dass Beschuldigte bei schweren Straftaten oder komplizierten Sachverhalten nicht unverteidigt den Ermittlungsbehörden und dem Gericht gegenüber stehen.

Pflichtverteidigers sind keine Strafverteidiger zweiter Klasse. Vielmehr ist jeder Strafverteidiger verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Ein Pflichtverteidiger ist also ein Strafverteidiger, der nicht vom Mandanten beauftragt wird, sondern den das Gericht dem Mandanten in besonderen Fällen beiordnet.

Ein weiterer Mythos ist, dass Pflichtverteidiger dann beigeordnet werden, wenn der Beschuldigte nicht über die nötigen finanziellen Mittel für einen Strafverteidiger verfügt. Richtig ist, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten erfolgt.

Auch Opfer und Zeugen einer Straftat können unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen beigeordneten Anwalt haben.

Wann sie als Beschuldigter das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, lesen Sie hier.